Produktions- und Lieferzeit

    Die Produktions- und Lieferzeit beträgt in der Regel 25-30 Arbeitstage. Expressfertigung sind nach Absprache und Lieferkostenzuschlag möglich.


    Verpackung:

    Bevor das Glas bei Ihnen verbaut wird hat es bereits viele Kilometer Wegstrecke zurückgelegt. Für den Transport werden die Scheiben mit einem Eckenschutz versehen, in Luftpolsterfolie verpackt und auf einem Glasrack transportiert.

    Bei  Einzel- oder  Expresslieferungen zu Ihnen, Ihrem Glaser, Küchenstudio, etc. werden die Scheiben zusätzlich noch durch eine Holzbox geschützt, so dass der sichere Transport gelingt.


    Transport

    Der Transport zum Lieferort erfolgt per Spedition oder durch eigene Fahrzeuge. Als Übergabeort wird grundsätzlich das Transportfahrzeug vereinbart.
     


    allgemeine Lieferbedingungen

    1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Liefereinteilungen sind nur gültig, wenn sie im Rahmen der vereinbarten Kapazitäten eingeteilt werden und die dafür beizustellenden Rohteile ausreichend zur Verfügung stehen. Überzogenen Einteilungen müssen wir nicht grundsätzlich widersprechen. Die nachträgliche Festsetzung von Rückstandsmengen wegen Mehrbedarf beim Kunden akzeptieren wir nicht.

    2 Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen Vertragspflichten – innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist.

    3. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Kunden, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.

    4. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.

    5 Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere auch Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen oder Störung der Verkehrswege, Rohstoffmangel, Transportbruch und Elementarschäden soweit diese Hindernisse nachweislich Einfluss auf unsere Lieferung haben. Dies gilt auch dann, wenn die vorgenannten Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten.

    6. Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir nicht einzustehen. Wir sind jedoch verpflichtet, eventuelle Ersatzansprüche gegen unsere Vorlieferanten an den Kunden abzutreten.


     

     


     

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